Welche Materialien kann man lasern — und welche nie?
Beim Lasern verdampft Material und es entstehen Gase, Dämpfe und Feinstaub. Bei den meisten Materialien ist das mit wirksamer Absaugung beherrschbar — einige wenige setzen jedoch Stoffe frei, die Gerät und Gesundheit dauerhaft schädigen. Dieser Ratgeber trennt das Gut-Bearbeitbare vom absoluten Tabu.
Gut bearbeitbar (mit Absaugung)
- Holz & Sperrholz: gravieren und schneiden, achten Sie auf harzarme, unbeschichtete Hölzer
- Acryl (PMMA, gegossen): saubere Schnittkanten und Gravuren — ideal für CO₂
- Leder (pflanzlich gegerbt): gravieren und schneiden; Chromgegerbtes meiden
- Papier, Karton, Filz, Textil: schneiden und gravieren bei geringer Leistung
- Glas, Stein, Keramik: gravieren (mattieren), nicht schneiden
- Metalle: markieren/gravieren mit Faser/MOPA; beschichtete Metalle auch mit Diode
Niemals lasern — absolute Tabus
Diese Materialien setzen giftige oder korrosive Stoffe frei, die unabhängig von der Absaugung verboten bleiben:
- PVC / Vinyl / Kunstleder: setzt Chlorgas frei → mit Feuchtigkeit Salzsäure. Zerstört Optik, Mechanik und Absaugung, schädigt die Atemwege. Das wichtigste Verbot überhaupt.
- ABS: setzt Blausäure und Styrol frei, schmilzt klebrig statt sauber zu schneiden
- Polycarbonat (Lexan): verkohlt, schneidet nicht sauber, hohe Brandneigung
- Teflon (PTFE): setzt toxische Fluorverbindungen frei
- Faser-/Glasfaserverbunde, Carbon: toxische Dämpfe, beschädigen die Optik
Vorsicht bei Beschichtungen und Unbekanntem
Verchromte, lackierte oder beschichtete Materialien können beim Lasern unbekannte, gefährliche Gase freisetzen — die Zusammensetzung sollte vorab geklärt sein. Bei unbekannten Kunststoffen gilt: erst bestimmen, dann lasern. Eine einzige PVC-Platte kann optische Beschichtungen dauerhaft beschädigen.
Was beim Lasern in der Luft landet
Auch erlaubte Materialien erzeugen Stoffe, die abgesaugt gehören: Feinstaub und ultrafeine Partikel, flüchtige organische Verbindungen (z. B. Formaldehyd), bei MDF zusätzlich Klebstoffdämpfe. Eine wirksame Absaugung ist deshalb keine Option, sondern Grundvoraussetzung.
— Hinweis
Dieser Beitrag klärt praxisnah auf und ersetzt keine individuelle Sicherheits- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Angaben im Handbuch Ihres Geräts sowie die geltenden Vorschriften. Im Zweifel beraten wir Sie gern.